Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der WAM Etiketten GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich Für alle uns erteilten Aufträge – auch die zukünftigen – gelten ausschließlich diese allge-meinen Bedingungen, auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält. Solchen Bedingungen, gleichgültig zu welchem Zeitpunkt sie uns zugehen, wird ausdrück-lich widersprochen. 2. Angebot/AuftragsbestätigungUnser Angebote sind freibleibend. Etwa mit dem Angebot übergebene Unterlagen wie Daten- blätter, Prospekte, Abbildungen etc. enthalten nur annähernde Angaben und Beschreibungen. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder mangels besonderer Bestätigung die Lieferung ausgeführt haben. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Änderungen müssen, insbesondere bei Sonderanfertigungen, vorbehalten bleiben.3. Preise und Zahlung Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Verpackung, Versand und Versicherung. Bei Aufträgen, deren Durchführung einen Zeitraum von einen Jahr übersteigt, behalten wir uns eine Anpassung des Preises an veränderte Umstände vor. Auf Wunsch des Kunden nach unserer Auftragsbestätigung durchgeführte Änderungen, insbe-sondere bei Sonderanfertigungen, berechnen wir gesondert.Zahlungen sind mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung spätestens innerhalb von 10 Tagen, jeweils ab Rechnungsdatum, zu bewirken. Sie gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können und werden jeweils auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber und unter Vorbehalt. Bei Zahlungszielüberschreitung berechnen wir, vorbehaltlich weiterer Rechte, den üblichen Bankzinssatz. Bei Nichteinlösung von Schecks, bei Zahlungseinstellung, sowie bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferanten bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind unzulässig. Wir sind berechtigt, bei materialbedingten Sonderanfertigungen deren Netto-Auftragswert über EUR 10.000,00 liegt, eine Anzahlung in Höhe von 50% nach Auftragserteilung zu berechnen, die Restsumme wird bei Lieferung berechnet. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist unzulässig. Dies gilt nicht für Leistungsverweigerungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis. Bei Zahlungsrückstand des Kunden oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kredit-würdigkeit werden sofort alle Forderungen, auch im Falle einer Stundung bzw. der Herein-nahme von Schecks, zur Barzahlung fällig. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, Voraus-zahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder nach angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurücktreten.
4. Lieferung und GefahrübergangDie Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist ist nur vereinbart, wenn sie von uns schriftlich als solche bestätigt wird. Sie beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit dem Tage, an welchem uns der restlos, insbesondere in produktionstechnischer Hinsicht, geklärte Auftrag einschließlich aller zur Ausführung erforderlicher Gegenstände/Unterlagen vorliegt und eine etwa vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist. Wünscht der Kunde nach unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, so verlängert sich die Lieferzeit bis zum dann vollständig geklärten sowie freigegebenen Auftrag. Eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Leistung innerhalb der vorgesehenen Frist an den Kunden bzw. dessen Erfüllungsgehilfen abgesandt wird. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die pünktliche Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Teillieferungen sind zulässig. Ebenso sind wir bei Mengenlieferungen zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% bei blanko Etiketten sowie 20 % bei farbigen Etiketten der bestätigten Menge berechtigt. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, wenn die Ware unser Haus verlässt. Wird auf Wunsch des Kunden der Versand oder die Zustellung verzögert oder befindet sich dieser in Annahmeverzug, so geht die Gefahr am Tag der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. Die Rücksendung von Waren ist unzulässig, sofern dem Kunden kein gesetzliches oder vertragliches Rückgaberecht zusteht. Ausnahmen bedürfen im Einzelfall unseren vorherigen Zustimmung sowie einer Vereinbarung über die Rückgabekondition. 5. EigentumsvorbehaltDie gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen der Geschäftsver-bindungen bestehenden Forderungen unser Eigentum. Weiterveräußerungen der Vorbehalts-ware an Dritte bedürfen unserer Zustimmung. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderungen hiermit an uns ab. Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergang (insbesondere Feuer, Wasser) zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen. 6. Gewährleistung und SchadensersatzDer Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung etwa übergebenen Unterlagen/Vorlagen, der mitgeteilten Maße und sonstiger Angaben sowie der von ihm beigestellten Zulieferungen (auch Datenträger) ein. Diesbezügliche Irrtümer oder Fehler auf Seiten des Kunden können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistung nicht begründen. Uns trifft insoweit keine Prüfungspflicht.Bei Papierwaren stellen geringfügige branchenübliche Abweichungen in Größe, Farbe, Gummierung und sonstiger Ausführung keinen Mangel dar.Offensichtliche Mängel unserer Lieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung, zu rügen. Dies gilt für Kaufleute auch bei nicht offensichtlichen Mängeln. Spätere Mängelrügen können wir nicht berücksichtigen.
Berechtigerweise geltend gemachte Mängel unserer Lieferungen/Leistungen beheben wir durch Nacherfüllung. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht uns zu. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer hierfür angemessen gesetzten Frist fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder über eine angemessene Preisminderung verhandeln. Jegliche Gewährleistung steht unter dem Vorbehalt, dass die von uns gelieferte Ware fachgerecht behandelt und gelagert wird. Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldenverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine etwa von uns übernommene Garantie, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
7. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sowie Erfüllungsort ist unser Hauptsitz. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Für die Beurteilung der Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das deutsche Recht. Die Anwen- dung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im übrigen nicht berührt.
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